Fußgänger entdecken schwer verletzte Person auf der Straße in Meckelfeld
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Im Herbst und Winter 2025/2026 ist der Landkreis Harburg – wie viele Regionen in Niedersachsen und im gesamten Bundesgebiet – von der Geflügelpest (Aviäre Influenza, Subtyp H5) betroffen. Die hoch ansteckende Tierseuche breitet sich vor allem über Wildvögel aus und stellt ein erhebliches Risiko für Haus- und Nutzgeflügel dar. Der Landkreis reagiert daher mit umfassenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, um eine weitere Ausbreitung einzudämmen.
Im Kreisgebiet wurden mehrere Ausbrüche bestätigt, unter anderem in der Gemeinde Todtglüsingen, wo eine Gänsehaltung mit rund 80 Tieren betroffen war. Auch im Bereich Wistedt wurden Schutzzonen und Überwachungsbereiche eingerichtet. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur große Geflügelbetriebe, sondern auch Hobbyhalter und private Kleinstbestände.
Die Behörden nehmen die Lage sehr ernst und überwachen intensiv die betroffenen Regionen. Die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen soll verhindern, dass das Virus auf weitere Geflügelhaltungen übergreift.
Für den gesamten Landkreis Harburg gilt eine durchgehende Stallpflicht für Geflügel. Das bedeutet:
Geflügel darf nicht ins Freie, um den Kontakt zu Wildvögeln auszuschließen.
Ausläufe müssen vollständig überdacht und gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein.
Auch Hobbyhalter mit wenigen Tieren sind betroffen.
Um das Risiko einer Einschleppung zu reduzieren, müssen alle Halter – egal ob groß oder klein – erhöhte Hygienestandards einhalten. Dazu gehören:
Desinfektion von Schuhen und Geräten beim Betreten des Stalls
Nutzung von Schutzkleidung
Sicherung von Futter- und Wasserstellen, damit Wildvögel keinen Zugang haben
Strikte Trennung zwischen Innen- und Außenbereichen
Rund um betroffene Betriebe wurden mehrere Zonen eingerichtet. Diese Gebiete unterliegen besonderen Regelungen:
Bewegungen von Geflügel, Eiern und Geflügelprodukten sind nur eingeschränkt oder nach Genehmigung erlaubt.
Veterinärkontrollen werden verstärkt durchgeführt.
Halter müssen Tierbestände melden und Erkrankungen unverzüglich anzeigen.
Betroffen sind insbesondere Bereiche um Wistedt und Todtglüsingen. Auch benachbarte Gemeinden sind sensibilisiert und stehen unter Beobachtung.
Für Geflügel ist die Krankheit hochgefährlich und verläuft fast immer tödlich.
Für Menschen ist das Risiko nach derzeitigen Erkenntnissen sehr gering. Eine Übertragung erfolgt nur in äußerst seltenen Fällen und fast ausschließlich bei engem, direkten Kontakt zu erkrankten Tieren.
Lebensmittel wie Geflügelfleisch und Eier sind weiterhin sicher, sofern sie gut durchgegart werden.
Ungewöhnliche Todesfälle, verminderte Legeleistung oder verändertes Verhalten müssen sofort dem Veterinäramt gemeldet werden.
2. Kontakt zu Wildvögeln vermeidenFutter und Wasser nicht im Freien anbieten, Ställe abdichten und Netze anbringen.
3. Ein- und Ausgänge sichernDesinfektionsmatten auslegen, feste Stallkleidung nutzen, Besucher vermeiden.
4. Bewegungen reduzierenKeine Tiere ohne Genehmigung transportieren oder aufnehmen.
5. Auf dem Laufenden bleibenAchten Sie auf aktuelle Hinweise der Behörden und informieren Sie sich regelmäßig über neue Maßnahmen.
Auch wenn die Geflügelpest primär Geflügelbestände betrifft, kann jeder zur Eindämmung beitragen:
Tote Wildvögel nicht anfassen oder bewegen
Funde sofort beim Veterinäramt melden
Hunde im Bereich von Gewässern und Rastplätzen von Wildvögeln anleinen
Die Geflügelpest stellt den Landkreis Harburg in diesem Winter vor große Herausforderungen. Dank schneller Reaktion, klaren Regeln und der engen Zusammenarbeit zwischen Behörden und Geflügelhaltern konnte eine weitere Ausbreitung bislang begrenzt werden. Dennoch bleibt die Lage dynamisch und erfordert weiterhin höchste Aufmerksamkeit.
Mit konsequenter Stallpflicht, strenger Biosicherheit und verantwortungsvollem Verhalten kann die Ausbreitung erfolgreich eingedämmt werden. Gerade jetzt ist gemeinsames Handeln entscheidend, um Geflügelbestände zu schützen und die Situation unter Kontrolle zu halten.
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